Freitag, 14. September 2012

Zuordnung des übertragenen Pauschbetrages für behinderte Menschen bei getrennter Veranlagung

Die Zuordnungsregelung in § 26a Abs. 2 EStG geht anderen Zuordnungsregeln vor. Der einem gemeinsamen Kind zustehende Behinderten-Pauschbetrag, der auf Antrag der Eltern vollständig einem von ihnen übertragen wurde, ist daher bei getrennter Veranlagung bei beiden Elternteilen je zur Hälfte abzuziehen. 

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 19.4.2012, III R 1/11

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1 Kommentar:

  1. Der Bundesfinanzhof hält die zwingende Teilung des Pauschbetrages nicht für verfassungswidrig.Ob dies beim BVG Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.
    V. Munz

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