Der Bundesrat hat dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) am 21.09.2012 zugestimmt. Es kann wie geplant am 01.01.2013 in Kraft treten.
Neu ist, dass nun auch Demenzkranke Leistungen aus der Pflegeversicherung in Form von Betreuungsleistungen erhalten können. Diese treten als weitere Form der Leistungen selbständig neben die bereits bisher gewährte Grundpflege und hauswirtschaftliche Leistungen.
Demenzkranke
und ihre Angehörigen können sich nun Unterstützung in der
ambulanten Versorgung bei der Pflegekasse holen. Die Finanzmittel werden durch eine Beitragssatzerhöhung auf 2,05 % bereitgestellt. Eine grundlegende Neuausrichtung in der
Pflegeversicherung wird eingeläutet.
Neu sind auch die unverzügliche, bedarfsgerechte Beratung der Pflegebedürftigen, die
Stärkung der Rehabilitationschancen sowie die fristgerechte und
serviceorientierte Begutachtung.
Neu ist auch die staatliche Förderung privater Pflegezusatzversicherungen mit 60,00 € jährlichem Zuschuss.
Weitere Informationen zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz finden Sie hier
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