Donnerstag, 27. September 2012

Der neue Organspendeausweis


Ein neues Aussehen mit gleichen Funktionen.Organspendeausweis

Der Ausweis ist deshalb für Sie wichtig, weil ansonsten anch Ihrem Tode Ihre Angehörigen entscheiden.
Der Ausweis sichert also, dass Ihr wille auch nach Ihrem Tode beachtet wird. Tragen Sie ihn bei sich und er wird beachtet.
Im 1. Feld willigen Sie in die generelle Bereitschaft zur Ogan- und Gewebepende ein.
Das umfaßt auch Gewebe des Körpers wie Knochen, Haut, Hornhaut, Knorpel, Sehnen, Bindegewebe und
Nach § 17 TPG ist der Handel mit Geweben und Organen verboten. Die Herstellung von Arzneimitteln aus Geweben oder Organen fällt nicht daruter.
Im 2. Feld willigen Sie nur eingeschränkt der Organ- und Gewebespende zu. Ihre nicht gewünschten Ausnahmen können Sie hier angeben.
Im 3. feld können Sie konkret beschreiben, welche Organe oder Gewebe entnommen werden dürfen.
Im 4. Feld können Sie kundtun, dass Sie keine Entnahmen wollen.
Im 5. Feld können Sie bestimmen, dass eine Vertrauensperson statt Ihrer die Entscheidung treffen soll. 
Die Zustimmung oder Verweigerung einer Spende kann auch formlos in einem Schreiben erteilt werden. 
Der Organspendeausweis hat den Vorteil, dass er im Notfall sofort erkannt wird.
 
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