Donnerstag, 27. September 2012

Gesetzentwurf zur Erweiterung des Assistenzpflegebedarfs



Die Möglichkeit für pflegebedürftige Behinderte, im Krankenhaus eine Assistenzpflege in Anspruch nehmen zu können, soll auf stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ausgeweitet werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass Pflegekräfte von stark hilfsbedürftigen Menschen mit „einem besonderen pflegerischen Bedarf“ auch in stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aufgenommen werden können. Zudem soll für die gesamte Dauer des stationären Aufenthaltes das Pflegegeld der Pflegeversicherung weitergezahlt werden. Auch die Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe soll in dieser Zeit weitergeleistet werden.
Seit 2009 haben Menschen mit einem besonderen Pflegebedarf bereits Anspruch darauf, dass sie auch im Krankenhaus von Pflegekräften betreut werden können, die sie nach den Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) im sogenannten Arbeitgebermodell beschäftigen. Die Praxis hat gezeigt, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf, dass die besondere pflegerische Versorgung „während eines Aufenthalts in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nicht ausreichend sichergestellt ist“. Nach Angaben der Sozialhilfestatistik haben im Jahr 2009 685 Personen Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten.
In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat diesbezüglich für eine Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) aus, wonach Pflegebedürftige für Investitionen und Maßnahmen zur Instandhaltung in Zukunft die Möglichkeit erhalten sollen, angemessene Pauschalen anrechnen zu können. 

hib - heute im bundestag Nr. 422 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen Do, 27. September 2012 Redaktionsschluss: 10:30 Uhr 

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