Die Möglichkeit für pflegebedürftige Behinderte,
im Krankenhaus eine Assistenzpflege in Anspruch nehmen zu können, soll auf
stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ausgeweitet werden. Die
Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass Pflegekräfte von stark hilfsbedürftigen Menschen
mit „einem besonderen pflegerischen Bedarf“ auch in stationäre Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen aufgenommen werden können. Zudem soll für die
gesamte Dauer des stationären Aufenthaltes das Pflegegeld der
Pflegeversicherung weitergezahlt werden. Auch die Hilfe zur Pflege durch die
Sozialhilfe soll in dieser Zeit weitergeleistet werden.
Seit 2009 haben Menschen mit einem besonderen
Pflegebedarf bereits Anspruch darauf, dass sie auch im Krankenhaus von
Pflegekräften betreut werden können, die sie nach den Vorschriften des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) im sogenannten Arbeitgebermodell
beschäftigen. Die Praxis hat gezeigt, schreibt die Bundesregierung in ihrem
Gesetzentwurf, dass die besondere pflegerische Versorgung „während eines
Aufenthalts in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung
nicht ausreichend sichergestellt ist“. Nach Angaben der Sozialhilfestatistik
haben im Jahr 2009 685 Personen Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten. In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat diesbezüglich für eine Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) aus, wonach Pflegebedürftige für Investitionen und Maßnahmen zur Instandhaltung in Zukunft die Möglichkeit erhalten sollen, angemessene Pauschalen anrechnen zu können.
hib - heute im bundestag Nr. 422 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen Do, 27. September 2012 Redaktionsschluss: 10:30 Uhr
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