Montag, 21. November 2011

Familienpflegezeitgesetz beschlossen:

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 20. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (17/6000) in der vom Familienausschuss geänderten Fassung (17/7387) beschlossen, das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Als Familienpflegezeit gilt die „förderfähige Verringerung der Arbeitszeit von Beschäftigten, die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, für die Dauer von längstens 24 Monaten bei gleichzeitiger Aufstockung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber." Die verringerte Arbeitszeit muss wöchentlich mindestens 15 Stunden betragen. Ziel des Gesetzes ist es, Berufstätigen die Pflege von nahen Angehörigen zu erleichtern und neben der häuslichen Pflege mit reduzierter Stundenzahl weiterzuarbeiten. Durch eine staatlich geförderte Aufstockung des Arbeitslohns um bis zu 25 Prozent soll die eigene finanzielle Lebensgrundlage erhalten bleiben. Kernstück des Gesetzes ist die zinslose Refinanzierung einer solchen Gehaltsaufstockung des Arbeitgebers durch ein Bundesdarlehen. Das Ausfallrisiko, das durch den Tod oder die Berufsunfähigkeit der Pflegeperson entstehen kann, soll durch eine Familienpflegezeitversicherung abgedeckt werden. Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der SPD (17/7390) ab, in dem die Fraktion gefordert hatte, auf das Familienpflegezeitgesetz zu verzichten und stattdessen bestehende Regelungen wie das Pflegezeitgesetz weiterzuentwickeln. Keine Mehrheit fanden Anträge der Linksfraktion (17/1754), eine bezahlte Pflegezeit einzuführen und die Organisation der Pflege sicherzustellen, sowie von Bündnis 90/Die Grünen (17/1434), die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf zu verbessern und pflegende Bezugspersonen wirksam zu entlasten und zu unterstützen. Beim  Antrag der Linken enthielten sich die Grünen, die anderen Fraktionen lehnten ihn ab. SPD und Linke enthielten sich beim Antrag der Grünen, die Koalition lehnte ihn ab. Der Gesundheitsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (17/7391) vorgelegt. Während Die Linke eine sechswöchige bezahlte Pflegezeit für Erwerbstätige einführen wollte, verlangten die Grünen eine maximal dreimonatige Pflegezeit mit vollem Kündigungsschutz und Rückkehrrecht auf den gleichen Arbeitsplatz, abgesichert durch eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung in Höhe von 50 Prozent des Nettogehalts (mindestens 300, höchstens 1.000 Euro).

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