Donnerstag, 18. August 2011

Private Krankenversicherung : Schuldenerlaß für Hartz IV Empfänger

Hartz-IV-Empfänger sollen ihre Beitragsschulden bei privaten Krankenversicherern erlassen bekommen. Die Privatkassen erhalten künftig ihre Beiträge direkt vom Jobcenter und verzichten dafür auf Außenstände.
Berlin - Hartz-IV-Empfängern sollen Beitragsschulden bei privaten Krankenversicherern erlassen werden. Das sieht ein Kompromiss vor, den das Gesundheitsministerium nach Informationen des Tagesspiegels mit dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) ausgehandelt hat. Im Gegenzug bekommen die privaten Kassen die staatlichen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung künftig direkt von den Jobcentern und Sozialhilfeträgern überwiesen. Damit haben sie die Gewähr, dass die Betroffenen dieses Geld nicht anderweitig verwenden.
Die entsprechenden Gesetzesänderungen sollen bereits Ende August vom Kabinett beschlossen werden.

Quelle: Der Tagesspiegel online 18.08.2011  08:49 h Rainer Woratschka

1 Kommentar:

  1. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte am 18.01.2011 entschieden, daß privat krankenversicherte Bezieher von ALG II einen Anspruch gegen die Jobcenter auf Übernahme der Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe haben. Bisher wurden nur ca 130,00 € = Hälfte oder weniger gezahlt.
    Für den Zeitraum vor der Entscheidung des BSG vom 18.01.2011 aufgelaufene Beitragsschulden wurden von den Jobcentern jedoch nicht übernommen und belasteten die Hartz IV Empfänger erheblich. Nun wurde mit dem Schuldenerlaß eine gute Lösung für die Betroffenen gefunden.
    Beachte: Nur bis zum 31.12.2008 konnte der privat Krankenversicherte, also zB selbständig Tätige, automatisch bei Bezug von ALG II Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden, seitdem geht das nicht mehr. D.h. die regelmäßig privat krankenversicherten Selbständigen -aber auch jeder andere privat KV Versicherte - muß seine private KV mit einer Beitragslast iHv ca. 286 € Basistarif während des Bezugs von ALG II aufrechterhalten. Das Jobcenter zahlte bisher nur KV iHv € 129,54 und PV iHv € 17,79. Den offenen Rest mußte der ALG II Empfänger aus eigener Tasche tragen, also aus seiner Regelleistung (= 359 Alleinstehende, 323 Partner). Da tut der Beitrag ganz schön weh. Ich hatte immer gesagt, daß ist gesetzwidrig und nun sagt es das BSG auch. Der Gesetzgeber hatte dies durch das GKV-Wettbewerbs-Stärkungsgesetz nicht beachtet, so daß das BSG diese gesetzliche Regelungslücke im Wege der Analogie geschlossen hat.

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