Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Referentenentwurf eines
Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde vorgestellt.
Die Gesetzesinitiative geht auf die Empfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht zurück. Ziel der Neuregelung ist es, "der steigenden Zahl von Betreuungen durch die Stärkung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der praktischen Anwendung zu begegnen."
Umgesetzt werden soll dies durch die obligatorische Sachverhaltsaufklärung und Anhörung der Betreuungsbehörde vor Betreuerbestellung bzw. Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Form eines Berichts an das Betreuungsgericht.
Die Betreuungsbehörde soll Betroffene außerdem zu anderen Hilfen beraten bei denen kein Betreuer bestellt werden muss und diese Hilfen gegebenenfalls auch vermitteln.
Hier gehts zum ReferentenentwurfDie Gesetzesinitiative geht auf die Empfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht zurück. Ziel der Neuregelung ist es, "der steigenden Zahl von Betreuungen durch die Stärkung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der praktischen Anwendung zu begegnen."
Umgesetzt werden soll dies durch die obligatorische Sachverhaltsaufklärung und Anhörung der Betreuungsbehörde vor Betreuerbestellung bzw. Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Form eines Berichts an das Betreuungsgericht.
Die Betreuungsbehörde soll Betroffene außerdem zu anderen Hilfen beraten bei denen kein Betreuer bestellt werden muss und diese Hilfen gegebenenfalls auch vermitteln.
Quelle: BtPrax newsletter August 2012
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