Dienstag, 31. Juli 2012

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde


27.07.12 Alter: 4 Tag(e)
Kategorie: Psychiatrie, Gesetzliche Betreuung
Von: Eberhard Ewers
Am 20. Juli 2012 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde" vorgelegt. Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde, was in Anbetracht der Hoffnungen des Paritätischen auf eine grundlegende Reform des Betreuungsrechts enttäuscht. Der Paritätische erarbeitet derzeit eine Stellungnahme, worin zusätzlich zu der Kommentierung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auch die seines Erachtens dringend erforderlichen Anpassungen des Betreuungsrechts an die von der Bundesregierung ratifizierte UN-Behindertenkonvention benannt werden.
 Mit Schreiben vom 20. Juli 2012 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde" vorgelegt. Den Verbänden wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis Ende August 2012 eine Stellungnahme hierzu abzugeben. Der Referentenentwurf sieht im Wesentlichen vor, die Funktionen der Betreuungsbehörde sowohl im Vorfeld als auch im gerichtlichen Verfahren zu stärken, um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers – soweit möglich – zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Im Einzelnen wird vorgeschlagen, die Anhörung der Betreuungsbehörde vor Bestellung eines Betreuers verpflichtend vorzusehen, qualifizierte Kriterien für den Bericht der Betreuungsbehörde gesetzlich festzulegen, die Aufgaben der Betreuungsbehörde im Betreuungsbehördengesetz zu konkretisieren und ihre Wahrnehmung durch Fachkräfte gesetzlich zu verankern.
Der jetzt vorgelegte Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ bleibt für den Paritätischen weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurück. Nicht nur, dass etliche Vorschläge der Interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht unter der Federführung des Bundesministeriums der Justiz erst gar nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, sondern auch, dass nicht ansatzweise versucht wurde, wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Der Paritätische erarbeitet derzeit eine Stellungnahme, worin auch die seines Erachtens dringend erforderlichen Aspekte einer "echten" Betreuungsrechtsreform ausgeführt und begründet werden.
Link funktioniert nicht






Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen