Mittwoch, 25. Juli 2012

Betreuungsrecht: Umfassende Reformen notwendig

Pressemitteilung 23.07.2012

Zum Referentenentwurf des Justizministeriums für eine Stärkung der Betreuungsbehörden erklärt Ingrid Hönlinger, Obfrau im Rechtsausschuss: 


Das Betreuungsrecht muss umfassend reformiert werden, daran besteht kein Zweifel. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums wird diesem Anspruch nicht gerecht - ein paar kosmetische Änderungen bei den Betreuungsbehörden reichen nicht aus.
Richtig ist, dass die Selbstbestimmung der Betroffenen gefördert werden muss. Eine Stärkung der Betreuungsbehörden kann dabei nur eine von vielen Maßnahmen sein und allenfalls einen kleinen Beitrag leisten. Auch das ist nur möglich, wenn mit den Vorschlägen umfassende Personalaufstockungen und spezielle Schulungen der Beschäftigten der Betreuungsbehörden einhergehen. Hier sind die Länder gefragt.
Wichtig ist es jetzt vor allem, die betreuungsrechtlichen Regelungen an die verfassungsrechtlichen Vorgaben von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof anzupassen. Danach ist die Zwangsbehandlung psychisch Kranker derzeit mangels gesetzlicher Grundlage rechtswidrig - dies ist ein unhaltbarer Zustand, der schnellstmöglich behoben werden muss.
Die Fraktionspressestelle auf Twitter: @GruenSprecher

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