Zum Referentenentwurf des Justizministeriums für eine Stärkung der Betreuungsbehörden erklärt Ingrid Hönlinger, Obfrau im Rechtsausschuss:
Das Betreuungsrecht muss umfassend reformiert
werden, daran besteht kein Zweifel. Der Referentenentwurf des
Bundesjustizministeriums wird diesem Anspruch nicht gerecht - ein paar
kosmetische Änderungen bei den Betreuungsbehörden reichen nicht aus.
Richtig ist, dass die Selbstbestimmung der
Betroffenen gefördert werden muss. Eine Stärkung der Betreuungsbehörden
kann dabei nur eine von vielen Maßnahmen sein und allenfalls einen
kleinen Beitrag leisten. Auch das ist nur möglich, wenn mit den
Vorschlägen umfassende Personalaufstockungen und spezielle Schulungen
der Beschäftigten der Betreuungsbehörden einhergehen. Hier sind die
Länder gefragt.
Wichtig ist es jetzt vor allem, die
betreuungsrechtlichen Regelungen an die verfassungsrechtlichen Vorgaben
von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof anzupassen. Danach
ist die Zwangsbehandlung psychisch Kranker derzeit mangels gesetzlicher
Grundlage rechtswidrig - dies ist ein unhaltbarer Zustand, der
schnellstmöglich behoben werden muss.
Die Fraktionspressestelle auf Twitter: @GruenSprecher
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