27.07.12 Alter: 4 Tag(e)
Kategorie: Psychiatrie,
Gesetzliche Betreuung
Von: Eberhard Ewers
Am 20. Juli 2012 hat das
Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur
Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde" vorgelegt. Schwerpunkt des
Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde, was in
Anbetracht der Hoffnungen des Paritätischen auf eine grundlegende Reform des
Betreuungsrechts enttäuscht. Der Paritätische erarbeitet derzeit eine
Stellungnahme, worin zusätzlich zu der Kommentierung der vorgeschlagenen
Gesetzesänderungen auch die seines Erachtens dringend erforderlichen
Anpassungen des Betreuungsrechts an die von der Bundesregierung ratifizierte
UN-Behindertenkonvention benannt werden.
Mit Schreiben vom 20. Juli 2012 hat das
Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur
Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde" vorgelegt. Den Verbänden
wurde die Möglichkeit eingeräumt, bis Ende August 2012 eine Stellungnahme
hierzu abzugeben. Der Referentenentwurf sieht im Wesentlichen vor, die
Funktionen der Betreuungsbehörde sowohl im Vorfeld als auch im gerichtlichen
Verfahren zu stärken, um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers – soweit
möglich – zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung der Betroffenen zu
stärken. Im Einzelnen wird vorgeschlagen, die Anhörung der Betreuungsbehörde
vor Bestellung eines Betreuers verpflichtend vorzusehen, qualifizierte
Kriterien für den Bericht der Betreuungsbehörde gesetzlich festzulegen, die
Aufgaben der Betreuungsbehörde im Betreuungsbehördengesetz zu konkretisieren
und ihre Wahrnehmung durch Fachkräfte gesetzlich zu verankern.
Der jetzt vorgelegte Entwurf eines
„Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ bleibt für den
Paritätischen weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden
Betreuungsrechts zurück. Nicht nur, dass etliche Vorschläge der
Interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht unter der Federführung des
Bundesministeriums der Justiz erst gar nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen
wurden, sondern auch, dass nicht ansatzweise versucht wurde, wesentliche
Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der
Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention
umzusetzen. Der Paritätische erarbeitet derzeit eine Stellungnahme, worin auch
die seines Erachtens dringend erforderlichen Aspekte einer "echten"
Betreuungsrechtsreform ausgeführt und begründet werden.
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