Empfänger von Arbeitslosengeld II sollen auch in Zukunft keine Zuschüsse
erhalten, um drohende Stromsperren abwenden zu können. Das erklärte
Hans-Joachim Fuchtel, Parlamentarischer Staatssekretär im
Bundesarbeitsministerium gestern bei einem Spitzengespräch mit den
Wohlfahrts- und Sozialverbänden, wie das ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ
heute erfuhr. Das Bundesarbeitsministerium wollte dies nicht
kommentieren und verwies auf die Vertraulichkeit des Gesprächs.
Staatssekretär Fuchtel sagte stattdessen zu, bei der Bundesagentur für Arbeit zu überprüfen, in welchen Fällen die Jobcenter Darlehen für Stromschulden an Hartz IV-Empfänger vergeben. Nach dem Gesetz (SGB II, § 24) steht Arbeitslosengeld II-Empfänger ein Darlehen vom Jobcenter zu, wenn ihnen eine Stromsperre droht, betonte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage von REPORT MAINZ.
Die Bundesagentur für Arbeit teilte REPORT MAINZ mit, Stromschulden sei einer der häufigsten Gründe für die Vergabe von Darlehen durch die Jobcenter. Die Zahl der Darlehen sei in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen: Hatten im Jahr 2007 rund 8.000 Familien, die von Hartz IV leben, ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, waren es im Februar 2012 schon rund 18.000 Familien.
Wie oft die Sachbearbeiter Darlehen für Stromschulden vergeben, werde statistisch nicht erfasst. Die Bundesagentur habe, nach eigenen Angaben, an die Jobcenter keine restriktive Linie für die Vergabe von Darlehen vorgegeben, wenn einem Haushalt die Stromsperre droht.
Warum dennoch 200.000 Hartz IV-Empfängern im vergangenen Jahr der Strom abgestellt wurde (REPORT MAINZ berichtete am 29.05.), kann die Bundesagentur für Arbeit allerdings nicht erklären. Möglicherweise hätten die Betroffenen sich zu spät erst bei ihren Jobcentern um ein Darlehen bemüht, so die Sprecherin, oder die Sachbearbeiter hätten nicht, auf die Möglichkeit eines Darlehens hingewiesen.
Quelle: ARD
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