Mittwoch, 20. Juni 2012

Änderungen im Transplantationsrecht

Arbeits- und sozialrechtliche Änderungen aufgrund der Novellierung des Transplantationsgesetzes
Der Bundestag hat am 25.05.2012 umfangreiche Änderungen im Transplantationsrecht beschlossen. Im Ausschussverfahren wurden zudem Regelungen für die Organspende durch Lebende getroffen. Diese betreffen vor allem das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.  Am 15.06.2012 hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Bei der Novellierung des Transplantationsgesetzes stand vor allem die sog. Entscheidungslösung im Zentrum, wonach die Krankenversicherungen die Versicherten zu einer Erklärung über ihre Organspendebereitschaft im Todesfall auffordern sollen. Daneben wurden auch Regelungen getroffen, die eine Organspende zu Lebzeiten fördern soll. Für diesen Fall sieht der Gesetzentwurf für den Spender Entgeltfortzahlung und Krankengeld vor.

Änderungen im Überblick
§ 3a EFZG (Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen oder Gewebe): Nach Abs. 1 hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu einer Dauer von bis zu sechs Wochen, wenn er aufgrund der Organspende Arbeitsunfähig ist. Nach Abs. 2 kann der Arbeitgeber die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen.
SGB V: Nach § 27 SGB V hat der Versicherte Anspruch auf eine Behandlung aufgrund einer Organspende. Diese wird nun vom Katalog der zu erstattenden Leistungen erfasst. Daneben hat der Versicherte nach § 44a SGB V einen Anspruch auf Krankengeld.
§ 12a SGV VII: Gesundheitsschäden im Rahmen einer Organspende können einen Versicherungsfall nach dem SGV VII darstellen.
Bei den weiteren Änderungen im SGB III, SGB VI und SGB XI handelt es sich um Folgeänderungen, insbesondere die Einbeziehung in die Versicherungs- bzw. Beitragspflicht der Leistungen, die aufgrund einer Organspende gewährt werden.
Das Gesetz wird kurzfristig nach seiner Verkündung in Kraft treten.
 Quelle: Arbeitsrechtsberater  Arbeitsrechtsberater
Patrick Esser, Institut für Deutsches- und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht Köln (www.sozrecht.de)

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