Mittwoch, 2. Mai 2012

keine Erhöhung der Vergütung für Sparkassenbetriebswirt auf 44,- €


Der BGH hat mit seiner jüngsten Entscheidung vom 04.04.2012 XII ZB 447/11 zu der Erhöhung des dem Berufsbetreuer zustehenden Stundensatzes auf 44,- €  seine Entscheidung vom 18.01.2012 XII ZB 409/10 bestätigt:
Die Erhöhung setzt voraus, daß der Betreuer seine Qualifikation durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben hat. Nicht vergütungserhöhend wirken sich Berufserfahrung oder Fortbildungsmaßnahmen aus.
In dem nun entschiedenen Fall hatte die Betreuerin eine Ausbildung zum Sparkassenbetriebswirt in 626 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten absolviert. Das sah der BGH nicht als ausreichend an: Der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand  reiche bei weitem  nicht an den eines Hochschulstudiums heran. Er seiauch nicht mit der Regelstudienzeit von sechs Semestern für ein Fachhochschulstudium vergleichbar.

hier der linkzur Entscheidung:
BGH Beschluß vom 04.04.2012 XII ZB 447/11  mehr>>

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