Mittwoch, 29. Februar 2012

Bundesverfassungsgericht: Grundsätzlich keine Beratungshilfe für minderjährige Kinder in Bedarfsgemeinschaft ?

Nein ! 
 
Das ist eine Einzelfallentscheidung.
Ein Rechtsanwalt hatte bei einer fünfköpfigen Familie 
Mama, Papa und drei Kinder)für jedes Mitglied dieser 
Familie gesondert Beratungshilfe beantragt, 
d.h. 5 x Einzelberatungshilfe bei gleichgelagertem Sachverhalt. 
Das geht natürlich nicht.
 
In der Pressemitteilung heißt es: 
 
"...Die Notwendigkeit anwaltlicher Beratung kann allerdings nicht
stets und pauschal mit der Begründung verneint werden, einem anderen 
Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II sei Beratungshilfe 
für ein parallel gelagertes Verfahren bewilligt worden. Auch 
minderjährigen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft kann nicht 
generell mit dem Hinweis auf die gesetzliche Vertretung durch andere 
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Beratungshilfe versagt werden. 

Ist jedoch die Parallelität der Fallgestaltung offensichtlich und 
die in einem Fall erhaltene Beratung ohne Schwierigkeiten 
übertragbar, gebietet es das Grundrecht auf Rechtswahrnehmungs-
gleichheit nicht, Beratungshilfe in parallel gelagerten Fällen 
zu bewilligen. Aus der rechtlichen Beratung eines anderen Mitglieds 
der Bedarfsgemeinschaft lassen sich bei mehreren gleich gelagerten 
Fällen diejenigen Rechtskenntnisse ziehen, die eine sonst eventuell 
rechtlich anspruchsvolle Materie auch ohne juristische Vorbildung 
handhabbar machen können... 
  
Pressemitteilung Nr. 15/2012 vom 29. Februar 2012 mehr >>
Beschluss vom 8. Februar 
1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11


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