Donnerstag, 22. Dezember 2011

Kein Weihnachtsbaum für bedürftige Kinder

Weihnachten unterm Lichterbaum könnte nach Befürchtungen des Deutschen Kinderhilfswerks für etliche Kinder in Hartz-IV-Familien in diesem Jahr ein Wunschtraum bleiben.
Kein Weihnachtsbaum für Hartz-IV Kinder
Grund sei, dass der Weihnachtsbaum bei der Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze aus dem erforderlichen Grundbedarf herausgenommen wurde. Damit habe "eine besonders benachteiligte Gruppe durch veränderte Berechnungsgrundlagen nicht mal Anspruch auf den Weihnachtsbaum", heißt es in der Mitteilung des Kinderhilfswerkes vom 21.12.2011.
Bundesarbeitsministerium weist die Kritik zurück
Der volle Hartz-IV-Regelsatz sei 2011 von 359 auf 364 EUR erhöht worden. Zum Jahreswechsel steige er erneut um 10 EUR auf 374 EUR. "Jeder, der das möchte, kann sich von den über das Jahr gezahlten Leistungen zu Weihnachten einen Baum kaufen", sagte der Sprecher.
Es handele sich dabei um pauschalierte Zahlungen, "die der vorübergehenden Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums von hilfebedürftigen Menschen dienen und aus Steuermitteln finanziert werden". Welche Ausgaben daraus bestritten würden, liege "im Ermessen und der Verantwortung der Hilfebedürftigen selbst. Hier macht niemand Vorgaben."
Weihnachstbaum fiel Regelsatz-Neuberechnung zum Opfer
Bei der Regelsatz-Neuberechnung seien Positionen gestrichen und andere hinzu genommen worden.
Der Weihnachtsbaum gehörte noch bis 2010 zu den Positionen "Schnittblumen und Zimmerpflanzen" der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS), die der Hartz-IV-Regelsatzberechnung zugrunde liegt. Das Erwerbslosenforum Deutschland hatte den Wegfall des Weihnachtsbaumes aus der Bedarfsliste zuvor schon beklagt.


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