Freitag, 18. Januar 2013

BSG : Beitragsbemessung GKV für Sozialhilfeempfänger in Heimen

Das BSG hat am 19.12.2012 seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beitragsbemessung für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Sozialhilfeempfänger in Heimen geäußert. Die Kassen setzen hier das 3,6 fache des Sozialhilfesatzes als Einkommen des Haushaltsvorstandes an, ohne die darin enthaltenen Investitionskosten abzusetzen. In der Berechnung dürfen nur die Kosten des Lebensunterhaltesder Heimbewohner angesetzt werden, nicht jedoch die auf sie umgelegten Investitionskosten.

Bundessozialgericht - B 12 KR 20/11 R -

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