
Mit einer gesetzlichen Neuregelung wollen die
Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP ärztliche Zwangsmaßnahmen wieder
zulassen. Die Regelung soll ausschließlich für psychisch beeinträchtigte
Menschen und nur in Einzelfällen gelten. Mit dem Gesetzentwurf „zur Regelung
der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ wollen die Fraktionen „eine hinreichend bestimmte Regelung für die Einwilligung
des Betreuers in eine Behandlung des Betreuten, die dieser ablehnt“, schaffen.
Bis vor kurzem wurde die gesetzliche Regelung nach
der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Paragraf 1906 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesehen. Demnach durften „Betroffene im Rahmen
einer Unterbringung und unter engen Voraussetzungen auch gegen ihren
natürlichen Willen behandelt werden“, heißt es in der Vorlage. Allerdings hat
der Bundesgerichtshof in zwei Entscheidungen im Juni 2012 seine bisherige
Rechtsprechung aufgegeben. Er entschied, dass es an einer gesetzlichen
Regelung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge, fehle. Seither
sei „eine auf das Betreuungsrecht gestützte Behandlung von Betroffenen, die
aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer seelischen oder geistigen
Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht
nach dieser Einsicht handeln können und denen ein erheblicher gesundheitlicher
Schaden droht“ nicht möglich, schreiben die Abgeordneten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun eine
hinreichend bestimmte Regelung für die Einwilligung des Betreuers in eine
Behandlung des Betreuten, die dieser ablehnt, geschaffen werden. In Anlehnung
an das BGB müsse eine Zwangsbehandlung weiterhin „im Rahmen einer Unterbringung
nach Paragraph 1906 Absatz 1 BGB erfolgen“. Sowohl Unterbringung, als auch
Zwangsmaßnahme bedürften der gerichtlichen Genehmigung.
Zudem, halten die Verfasser der Vorlage fest,
dürften ärztliche Zwangsmaßnahmen nur das letzte Mittel sein, da mit ihnen ein
„erheblicher Grundrechtseingriff“ verbunden sei. Sie sollten insbesondere in
Situationen drohender erheblicher Selbstgefährdung infrage kommen.
hib - heute im bundestag Nr. 537
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Do, 22. November 2012 Redaktionsschluss: 17:00
Uhr