Montag, 12. September 2011

Neue Freifahrtregelung für Schwerbehinderte

Die Deutsche Bahn schafft zum 1. September 2011 in allen ihren Nahverkehrszügen eine neue, großzügige, bundesweit einheitliche Regelung für die freifahrtberechtigten schwerbehinderten Menschen. 
Riesige Erleichterung im Alltag: Ab  dem 1. September 2011 bietet die Deutsche Bahn einen neuen Service für Menschen mit Behinderungen an: freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen im Nahverkehr der Deutschen Bahn benötigen keine Tickets mehr - egal wie weit sie fahren. Bisher konnten die etwa 1,4 Millionen Menschen mit beispielsweise Seh- oder Gehbehinderungen nur in Nahverkehrszügen in einem Radius von 50 Kilometern um den Wohnort kostenlos fahren.
In der Praxis heißt das ab 1. September 2011: Der grün-rote Schwerbehindertenausweis und ein Beiblatt mit Wertmarke (Kosten: 5 Euro im Monat, für Grundsicherungsempfänger und Blinde kostenlos) müssen weiterhin mitgeführt werden. Aber sie reichen als Fahrausweis deutschlandweit im Nahverkehr aus.
Die 50-km-Beschränkung in § 147 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX wird gestrichen werden. Diese Regelung soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Stand: 01.09.2011  Pressemiteilung des BMAS

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