Die Deutsche Bahn schafft zum 1. September 2011 in allen ihren Nahverkehrszügen eine neue, großzügige, bundesweit einheitliche Regelung für die freifahrtberechtigten schwerbehinderten Menschen.
Riesige Erleichterung im Alltag: Ab dem 1. September 2011 bietet die Deutsche Bahn einen neuen Service für Menschen mit Behinderungen an: freifahrtberechtigte schwerbehinderte Menschen im Nahverkehr der Deutschen Bahn benötigen keine Tickets mehr - egal wie weit sie fahren. Bisher konnten die etwa 1,4 Millionen Menschen mit beispielsweise Seh- oder Gehbehinderungen nur in Nahverkehrszügen in einem Radius von 50 Kilometern um den Wohnort kostenlos fahren.
In der Praxis heißt das ab 1. September 2011: Der grün-rote Schwerbehindertenausweis und ein Beiblatt mit Wertmarke (Kosten: 5 Euro im Monat, für Grundsicherungsempfänger und Blinde kostenlos) müssen weiterhin mitgeführt werden. Aber sie reichen als Fahrausweis deutschlandweit im Nahverkehr aus.
Die 50-km-Beschränkung in § 147 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX wird gestrichen werden. Diese Regelung soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Stand: 01.09.2011 Pressemiteilung des BMAS
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