Die SPD-Fraktion verlangt, Taubblindheit als
Behinderung eigener Art anzuerkennen und das Merkzeichen Taubblindheit
einzuführen. In einem Antrag (17/11676)
fordert sie die Bundesregierung auf, Paragraph 3 der
Schwerbehindertenausweisverordnung um das eigenständige Merkzeichen „TBI“
(taubblind) zu ergänzen. Taubblindheit weise eigenständige Merkmale auf, da die
Betroffenen „die Funktionseinschränkung eines Fernsinnes (Sehen/Hören) nicht
durch den jeweils anderen Sinn ausgleichen“ könnten, schreiben die
Sozialdemokraten zur Begründung.
hib - heute im bundestag Nr. 561
Neues aus Ausschüssen und aktuelle
parlamentarische Initiativen
Do, 29. November 2012 Redaktionsschluss: 15:55
Uhr
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen