Samstag, 20. Oktober 2012

Berufsbetreuervergütung künftig umsatzsteuerfrei


Die Betreuungsleistungen der Berufsbetreuer werden von der Umsatzsteuer befreit !
d.h.: was früher brutto war, ist ab 2013 netto

2012:
44,00 € brutto = 36,98 € netto für den Betreuer und 7,02 € fürs Finanzamt
33,50 € brutto = 28,15 € netto für den Betreuer und 5,35 € fürs Finanzamt
27,00 € brutto = 22,69 € netto für den Betreuer und 4,31 € fürs Finanzamt

2013:
44,00 € = 44,00 € für den Betreuer
33,50 € = 33,50 € für den Betreuer
27;00 € = 27,00 € für den Betreuer

Die Änderung ist Bestandteil des Jahressteuergesetzes 2013.


Pressemitteilung des BMJ 19.10.2012
BMJ : mehr>>

1 Kommentar:

  1. Die Änderung ist ein großer Schritzt nach vorn !

    Mit der Umsatzsteuerbefreiung fällt aber auch der Vorsteuerabzug weg. Das führt zB. bei im eigenen Haus genutztem Betreuerbüro zum Wegfall des Vorsteuerabzugs aus den Baukosten und im laufenden Geschäft zum Wegfall bei den allgemeinen Bürokosten.

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